AGB

1. Vertragsabschluss

Die aperçu® Verlagsgesellschaft mbH wird auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen tätig. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt  und sind auch ohne ausdrücklichen, schriftlichen Widerspruch des Verlags nicht Vertragsinhalt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Niederlegung beider Vertragspartner.


2. Verlagsleistungen

Die Verlagsleistungen stehen dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Werbezweck zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Verwertung bedarf es jeweils einer gesonderten Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsdokumenten festzuhalten. Der Übergang von Rechten an den Auftraggeber erfolgt erst nach der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.


3. Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte

Soweit Verlagsleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der sachliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte, wie Vervielfältigungs-, Verbreitungsrechte und dergleichen, im Vertrag einzeln festgelegt; diese Verwertungen werden durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Für  darüber hinausgehende sonstige Verwertungen ist jeweils ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen, Firmen- oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen werden, so ist hierfür eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren. Die Erfüllung der formalrechtlichen Voraussetzungen obliegt dem Auftraggeber, der Verlag ist von jeder diesbezüglichen Haftung freigestellt. Abgelehnte Verlagsgestaltungen und leistungen, wie Skizzen, Entwürfe und dergleichen bleiben dem Verlag zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie für sich reserviert halten, so ist dies besonders zu vergüten. Verlagsleistungen können ohne weitere Rückfrage kostenlos im Internet veröffentlicht werden. Sie stellen eine zusätzliche Leistung dar, für die keinerlei Garantie für Richtigkeit, Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und/oder Aktualität gegeben werden kann.


4. Haftung

Für den rechtlichen Bestand aller vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Firmen- und Warenbezeichnungen haftet der Auftraggeber. Daraus gegen den Verlag hergeleitete Ansprüche werden ausgeschlossen. Für die Einhaltung der werberechtlichen Bestimmungen der einzelnen Branchen, Innungen, Kammern etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht frei. Der Verlag ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob durch den Auftrag oder die Anzeige Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Kunde ist für die Richtigkeit der eingestellten Daten verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet Anzeigen auf ihren Inhalt und ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Sollen die beim Verlag lagernden Unterlagen gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder gegen jede andere Gefahr versichert werden, so hat der Auftraggeber dies zu besorgen. Für beim Verlag lagernde Unterlagen kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.


5. Korrekturabzug und Änderungen

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Diese müssen spätestens zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung dem Verlag übermittelt sein, so keine anderen Absprachen getroffen werden. Anderenfalls wird die Anzeige nach den der aperçu® Verlagsgesellschaft bekannten Angaben zusammengestellt. Druckfertige Vorlagen oder Korrekturabzüge von durch aperçu® gestalteten Anzeigen hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen, soweit erforderlich zu korrigieren und spätestens zum mitgeteilten Anzeigenschluss unterzeichnet an den Verlag zurückzusenden. Sollte der Auftraggeber auf die gesendeten Korrekturabzüge nicht mit Änderungswünschen reagieren, gelten diese als zur Druckfreigabe genehmigt. Eine Haftung für danach noch vorliegende Fehler übernimmt der Verlag nicht. Farbmuster sind aus technischen Gründen nicht mit der gedruckten Farbe identisch. Soll vom Auftraggeber eine bestimmte Farbe gedruckt werden, so gilt als der alleinige Maßstab die Farbangabe nach dem HKS-Fächer. Soll der Verlag vom Auftraggeber nachträglich gewünschte oder zu vertretende Änderungen vornehmen, so hat der Auftraggeber hierfür ab dem 3. Korrekturabzug anfallende Mehrkosten von je € 50,- zzgl. MwSt. und für jeden weiteren Korrekturabzug zu tragen.


6. Gewährleistung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnisnahme bzw. Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber dem Verlag schriftlich bei diesem eingehend anzuzeigen. Ansonsten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.


7. Veröffentlichungstermin, Platzierungswunsch

Der Verlag kann nicht einen bestimmten Veröffentlichungstermin garantieren. Bei Überschreitung eines vom Auftraggeber gewünschten Veröffentlichungstermins bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet. Ein Platzierungswunsch ist unverbindlich und kann nur nach Maßgabe des Verlages ausgeführt werden. Verbindliche Platzierungswünsche sind kostenpflichtig.


8. Ablehnung eines Auftrages

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Zur Erfüllung dieser Pflicht ist die Absendung der Ablehnung durch den Verlag ausreichend.


9. Branchenverzeichnis

Soweit ein Branchenverzeichnis veröffentlicht wird, ist dieses nicht Gegenstand des vorliegenden Anzeigenauftrages. Ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Minderungsanspruch wegen fehlender oder unrichtiger Eintragungen im Branchenverzeichnis wird ausdrücklich ausgeschlossen.


10. Internet

Der Verlag haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. Werbebanner dürfen nicht so ausgestaltet werden, dass eine Windows-Systemmeldung vorgetäuscht wird, jegliche Irreführung über den Werbezweck des Banners muss ausgeschlossen sein. Sofern der Werbebanner gestalterische Funktionselemente enthält (z. B. Auswahlboxen, Suchmasken, Pull-Down-Menüs), müssen diese Funktionselemente auch tatsächlich aktivierbar sein. Sollte der Auftraggeber Störungen bei der Verlinkung des Werbebanners zu der Zielseite feststellen, so wird der Auftraggeber den Verlag von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


11. kostenlose Zusatzleistungen

Zugesicherte kostenlose Zusatzleistungen (PR, redaktionelle Artikel usw.) sind nur dann geschuldet, wenn der Auftraggeber unverzüglich, spätestens binnen 14 Tage nach Auftragserteilung einen eigenverantwortlichen Beitrag im Entwurf übermittelt hat.


12. Zahlungsbedingungen

Vergütungen sind nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung pünktlich zu zahlen. Bis zur völligen Bezahlung besteht ein uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt. Bei Aufträgen über 2.500 € gilt 50 % Vorkasse als vereinbart. In diesem Fall erhält der Auftraggeber eine Vorausrechnung, die vor der Drucklegung des Auftrages beglichen sein muss. Werden fällige Forderungen nach erfolgter Fristsetzung nicht beglichen, so sind 8 %  über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz  als Verzugszinsen zu zahlen. Der Verlag ist berechtigt, für Mahnungen eine Gebühr von 5 Euro je Mahnung zu verlangen. Der Verlag kann im Falle des Verzuges die weitere Ausführung des Auftrages unterbrechen, für etwa daraus resultierende Schäden beim Auftraggeber ist jede Haftung des Verlags ausgeschlossen. Ebenso wird insoweit auch ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen. Nachträgliche Rechnungsumschreibungen werden mit 30 EUR zzgl. MwSt. berechnet.


13. Freiexemplare

Über das Belegexemplar hinaus vereinbarte Freiexemplare werden nach Bezahlung geliefert.


14. Rücktrittsrechte

Die Kündigung eines Auftrages oder eines Teils eines Auftrages muss per eingeschriebenen Brief erfolgen und muss bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung im Verlag eingegangen sein. Bereits erbrachte Leistungen sind sofort zu bezahlen. Werden dem Verlag Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, so kann der Verlag vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen; ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50 % vergütet. Wird der Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, so sind die erbrachten Leistungen sofort zu bezahlen.


15. Kennzeichnung

Der Verlag ist berechtigt, an allen von ihm gestalteten Anzeigen seinen Firmentext oder Logo anzubringen. Daraus entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten.


16. Ausschließlichkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede Realisation, die auf vom Verlag erbrachten Leistungen beruht, nicht über eine andere Werbeagentur, Zeitung, Verlag oder sonstige Dritte vermitteln oder abschließen zu lassen.


17. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist Berlin-Charlottenburg vereinbart.


18. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll im Wege ergänzender Vertragsauslegung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrem wirtschaftlichen Sinn der Unwirksamen möglichst nahe kommt.